Kreissportverband Neumünster e. V.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Jugendbegegnungsstätte Lensterstrand/Grömitz
1. Allgemeines Die Jugendbegegnungsstätte Lensterstrand wird Vereinen, Schulen und anderen Institutionen ausschließlich auf der Grundlage eines Vertrages zur Durchführung von Kinder- und Jugendfreizeiten, Seminaren, Trainingscamps u.ä. zur Verfügung gestellt, die auch die Verantwortung für diese Maßnahmen tragen. Sie müssen insbesondere dafür sorgen, dass ausreichend Betreuungs- und Begleitungspersonal anwesend ist. Die Nutzungsordnung ist in jedem Fall einzuhalten.
2. Reservierung 2.1 Die Reservierungsanfrage kann persönlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail oder per Post erfolgen. 2.2 Die Reservierungsanfrage sollte folgende Angaben enthalten: Name, (Träger/Institution und Ansprechperson), Anschrift/Telefon/Email, geplante Daten der Ankunft und Abreise, Anzahl und Alter der Kinder/Jugendlichen bzw. Begleitpersonen unter Angabe des Geschlechtes, Unterbringungsart sowie Verpflegungswünsche. 2.3 Die Reservierung wird mit dem Abschluss eines schriftlichen Belegungsvertrages für beide Seiten verbindlich.
3. Zahlung 3.1. Die komplette Zahlung für den Aufenthalt in der Jugendbegegnungsstätte Lenster- strand/Grömitz wird spätestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme fällig und muss dem Konto des Kreissportverbandes Neumünster e.V. gutgeschrieben sein. Näheres regelt der abgeschlossene Belegungsvertrag.
4. Absagen 4.1 Gruppen mit einem Belegungsvertrag müssen schriftlich absagen. Eine Berichtigung der Teilnehmerzahl muss spätestens 14 Tage vor dem geplanten Anreisetag schriftlich erfolgen. 4.2 Bei Absagen sowie Verringerung der ursprünglich genannten Teilnehmerzahl gelten in jedem Fall die Regelungen, die unter "Ausfallzahlung" genannt sind.
5. Rücktritt durch den Kreissportverband Neumünster e.V. 5.1. Der Kreissportverband Neumünster e.V. kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ersichtlich ist, dass z. B. mit dem Aufenthalt in der Jugendbegegnungsstätte Lenster- strand/Grömitz faschistische, antidemokratische oder ausländerfeindliche Vor- haben verbunden sind. 5.2. Der Kreissportverband Neumünster e.V. kann vom Vertrag zurücktreten, wenn durch die Gäste gegen die Hausordnung in grober Weise verstoßen wird.
6. Ausfallzahlung 6.1 Bei Absage des Belegungsvertrages oder wenn zwischen der Zahl der angemeldeten und der angereisten Teilnehmer eine Minderung eintritt oder Teilnehmer gar nicht erscheinen, wird durch den Kreissportverband Neumünster e.V. je Person und Tag die im Belegungsvertrag vereinbarte Entschädigung in Rechnung gestellt. 6.2 Wenn ein Teilnehmer die Teilnahme einer bereits begonnen Maßnahme abbricht, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des gesamten Preises.
7. Preise 7.1 Sämtliche Preise/Ausfallzahlungen werden im Belegungsvertrag vereinbart.
8. Haftung 8.1 Teilnehmer, die aus eigenem Verschulden Schäden an Gebäuden und Inventar bzw. auf dem Grundstück verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen).
Verursachte Schäden sind dem Leiter der Jugendbegegnungsstätte umgehend mitzuteilen. Die 8.2 Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen der
Teilnehmer kann nur übernommen werden, wenn diese dem Leiter der Jugendbegegnungsstätte gegeben, wenn die Jugendbegegnungsstätte Lensterstrand /Grömitz den Verlust oder die Beschädigung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Auch hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 8.3 Fahrzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Flächen geparkt werden. Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern, die sich auf dem Gelände der Einrichtung befinden, wird nicht gehaftet, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Jugendbegegnungsstätte Lensterstrand/Grömitz oder seine Organe oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. 7.4 Wird der Kreissportverband Neumünster e.V. durch höhere Gewalt in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann daraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden.
8. Gerichtsstand 8.1 Gerichtsstand ist Neumünster.
Neumünster, den 30.01.2012
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